Der Förderverein Keramik-Museum Berlin, e.V. (KMB)

Der 1990 gegründete Förderverein Keramik-Museum Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, ein Museum für die Keramik vornehmlich des deutschen Kulturkreises aufzubauen und es bis zur geplanten Übernahme in öffentlich-rechtliche Trägerschaft durch das Land Berlin zu betreiben.

Die Sammeltätigkeit bezieht sich in der Hauptsache auf Keramik des 19. und 20. Jahrhunderts und umfaßt alle Bereiche wie Gefäß, Plastik, Bau- und Ofenkeramik. Ergänzt wird die Sammlung durch den Aufbau einer Fachbibliothek, einer Photothek sowie eines Daten- und Dokumentenarchivs. Grundlage hierfür bildet die langjährige Sammlungs- und Forschungstätigkeit von Heinz-J. Theis zur Geschichte der Keramik des deutschen Kulturbereichs. Außerdem ist die Errichtung einer Modellwerkstatt vorgesehen, in der Künstler und Handwerker ihre Arbeitsweisen vor Publikum demonstrieren können.

Der Förderverein bietet seinen inzwischen rund 290 Mitgliedern und Gästen regelmäßig fachbezogene Veranstaltungen (link) wie z.B. Vorträge, Führungen und Exkursionen an. 

Seit Januar 2004 mietet der Förderverein KMB Ausstellungsräume in der Schustehrusstraßen 13 - unweit des Richard-Wagner-Platzes - vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf an. Das Museum liegt nahe der Luisenkirche, auf dem Gelände des ältesten noch erhaltenen Bürgerhauses von Charlottenburg (erbaut 1712), das jüngst restauriert, mit seiner klassizistischen Fassade und einer wunderschönen Hof- und Gartenanlage einen Ruhepol bildet inmitten der machtvollen Bebauung des 19. Jahrhunderts. Dem Keramikmuseum stehen ständig ca. 100m² Ausstellungs- und 80m² Bürofläche zur Verfügung, ein kleines, aber innerhalb Berlins ein einmalig schönes Raumensemble. Von April bis Oktober nutzen wir zusätzlich in Abstimmung mit dem Heimatmuseum Charlottenburg drei weitere Räume im denkmalgeschützen Bürgerhaus für Kabinettausstellungen und einen Museumsshop.

Für die finanzielle Absicherung des Museums und um die zahlreichen Aktivitäten zu gewährleisten sind wir auf weitere Förderer (aktive und passive) angewiesen. Gerne nehmen wir Sie in den Kreis unserer Mitglieder auf. zur Beitrittserklärung (link)
Als Mitglied des Fördervereins KMB werden Sie persönlich zu unseren Sonderausstellungen eingeladen, erhalten zu den normalen Öffnungszeiten freien Zutritt und werden anhand von Mitteilungsblättern regelmäßig über die Geschicke des Museums, seines Vereins und dessen Aktivitäten informiert. Auch Auskünfte aus unserem Archiv erhalten die KMB-Mitglieder kostenlos.

Förderverein Keramik-Museum Berlin (KMB), e.V.
Geschäftsstelle
Schustehrusstr. 15
10585 Berlin

fon: 030 - 321 23 22 / 0177 - 321 23 22
fax: 030 - 321 02 007 / 012120 - 26 26 74
e-mail: info@Keramik-Museum-Berlin.de

Keramik-Museum Berlin (KMB)
Schustehrusstraße 13
10585 Berlin

Öffnungszeiten: Sa, So, Mo, 13 - 17 Uhr u.n.V.
fon: 030 - 321 23 22 / 0177 - 321 23 22
fax: 030 - 321 02 007
e-mail: KMB@Keramik-Museum-Berlin.de
homepage: www.keramik-museum-berlin.de
 

Der Vorstand des Fördervereins KMB

Vorsitzender: Herr Michael Kossow
Schriftführer und  1. Stellv. des Vorsitzenden: Herr Karl B. Thomas
Schatzmeister und  2. Stellv. des Vorsitzenden: Herr Andreas Dietze
Geschäftsführer und Leiter des KMB: Herr Heinz-Joachim Theis
Herr Matthias Fietz
Herr Dr. Dedo von Kerssenbrock-Krosigk

Satzung des Fördervereins Keramik-Museum Berlin (KMB)
(eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nr. 10448 Nz)

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Keramik-Museum Berlin", er ist am 10. Juni 1990 gegründet worden und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck    

1. Zweck des Vereins ist die Gründung und der Betrieb des Keramik-Museums Berlin bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Land Berlin das KMB in öffentlich-rechtliche Trägerschaft übernimmt.

2. Das KMB wird ein Museum sein, das schwerpunktmäßig Keramik des deutschen Kulturkreises (das ist insbesondere: künstlerische Keramik, handwerkliche Keramik, industriell gefertigte Keramik, Baukeramik und Ofenkeramik aus Steinzeug, Steingut, Fayence, Irdenware und Porzellan) von der Mitte des 19. Jahrhunderts an bis zur Gegenwart sammelt, erforscht und der Öffentlichkeit in Form von Ausstellungen und Publikationen zugänglich macht.
Das Arbeitsgebiet des KMB wird sich ferner auf die Sammlung von Literatur, Photographien, schriftlichen und sonstigen Dokumenten (einschließlich solchen der bildenden Kunst) zur Technik, zu Entwurf, Produktion und Geschichte von Keramik aus dem genannten Zeitraum, sowie von Gerätschaften zur keramischen Produktion erstrecken.
Angestrebt ist der Aufbau einer Fachbibliothek sowie einer Photo- und Dokumentensammlung, die der Forschung und der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Die Einrichtung einer Modellwerkstatt zur Veranschaulichung des Herstellungsprozesses von Keramik soll in das Museum integriert sein und ausgewählten Künstlern und Handwerkern die Möglichkeit geben, Ihre Arbeitsweisen vor Publikum zu demonstrieren. 

3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Förderverein KMB verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 3 Mitgliedschaft und Beiträge 

1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag erworben. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung angerufen werden; dies ist den Antragsstellern mitzuteilen.

2. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod, durch Austritt (er ist dem Vorstand per eingeschriebenem Brief zu erklären und nur zum Schluss eines Geschäftsjahres möglich), oder durch den Ausschluss aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes.

3. Wenn ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung länger als ein Jahr mit dem Beitrag in Rückstand geblieben ist, erlischt die Mitgliedschaft durch Vorstandsbeschluss mit sofortiger Wirkung.

4. Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages für natürliche Personen und fördernde Mitglieder (bei denen es sich auch um juristische Personen handeln kann) wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

5. Der Jahresbeitrag von zeitgenössischen Keramikern kann in Einzelfällen - nach Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds - in Form einer Keramikarbeit entrichtet werden.

6. Der Vorstand kann Ehrenmitglieder ernennen und sie von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreien; dies ist der nächsten Mitgliederversammlung mitzuteilen.

§ 4 Vereinsvermögen 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Organe und Einrichtungen 

1. Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.

2. Der Vorstand soll einen Beirat berufen.

3. Der Vorstand kann Ausschüsse bilden.

§ 6 Vorstand 

1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt, er gibt sich eine Geschäftsordnung.

2. Der Vorstand besteht aus mindestens vier und höchstens sieben Personen. Er wird gebildet aus: dem Vorsitzenden, dem Schriftführer(zugleich 1. Stellvertreter des Vorsitzenden) und dem Schatzmeister (zugleich 2. Stellvertreter des Vorsitzenden) sowie dem Leiter des KMB als geborenem Mitglied (kraft Amtes), der sich im Falle seiner Verhinderung von seinem geschäftsplanmäßigen Vertreter im Amt vertreten lassen kann (dieser muss nicht Mitglied des Vereins sein) und höchstens drei weitern Vereinsmitgliedern.

3. Das für Museumsangelegenheiten zuständige Mitglied des Senats von Berlin oder eine von ihm zu beauftragende Vertretung nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil. Beschlüsse auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gemäß § 7 Ziff. 6. und 7. bedürfen seiner Zustimmung. Verweigert er seine Zustimmung, so kann diese durch einen Beschluss mit 4/5 Mehrheit auf der nächsten Mitgliederversammlung ersetzt werden.

4. Der Vorsitzende oder einer seiner beiden Stellvertreter vertritt gemeinsam mit dem Leiter des KMB als geschäftsführendem Vorstandsmitglied den Verein in allen den Verein bindenden Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich.

5. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes im Laufe der Wahlperiode ergänzt sich der Vorstand durch Zuwahl; das zugewählte Mitglied bedarf der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung. Er tritt für den Rest der Wahlperiode desjenigen Mitglieds ein, an dessen Stelle er getreten ist.

6. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

7. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder schriftlich oder mündlich gestimmt haben.

8. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist vom Schriftführer Protokoll zu führen; die Protokolle sind vom Schriftführer und dem Vorsitzenden oder einem weiteren Stellvertreter zu unterzeichnen.
 

§ 7   Mitgliederversammlung 

1. Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand hat schriftlich, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, mit einer Ladungsfrist von drei Wochen einzuladen, wobei der Tag der Versendung nicht mitgerechnet wird.

2. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:

  • Bestellung des Leiters des KMB
  • Entgegennahme der Tätigkeits- und Kassenberichte,
  • Wahl und Entlastung des Vorstandes

  • Wahl zweier Kassenprüfer (auf die Dauer von vier Jahren)

  • Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins.

3. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein, die vom Vorsitzenden geleitet wird. Der Vorstand muss die Mitgliederversammlung einberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder schriftlich beantragt wird.

4. Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind mindestens acht Tage vorher dem Vorstand schriftlich einzureichen.

5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst; bei Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Vierteln der Anwesenden erforderlich.

6. Beschlüsse über Änderungen der Satzung, Vereinigung des Vereins mit einer anderen juristischen Person können in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Anwesenden gefasst werden; die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Vereinsmitglieder anwesend ist.
Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist spätestens binnen Monatsfrist erneut eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig ist, sofern auf diese Folge in der Einladung hingewiesen ist; Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von drei Vierteln gefasst.

7. Für die Auflösung des Vereins gilt die Ziffer 6 entsprechend mit der Maßgabe, dass Einstimmigkeit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist.

8. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer Protokoll zu führen; die Protokolle sind vom Schriftführer und dem Vorsitzenden oder einem weiteren Stellvertreter zu unterzeichnen.

9. Der Leiter des KMB, seine Mitarbeiter, sonstige Angestellte des Vereins sowie sonstige Mitglieder, die bei einer anderen Museumssammlung in Berlin tätig sind, können nicht zum Vorsitzenden gewählt werden.
 

§ 8   Mitarbeiter 

Soweit der Förderverein für das KMB oder für die Führung seiner Geschäfte Personal gegen Entgelt anstellt, soll dessen Vergütung der im öffentlichen Dienst des Landes Berlin üblichen entsprechen. Die Anstellung ist nur zulässig mit der Zustimmung des für Museumsangelegenheiten zuständigen Mitglieds des Senats von Berlin.

§ 9   Beirat 

1. Der Beirat hat fünf bis sieben Mitglieder, diese müssen nicht Vereinsmitglieder sein. Der Vorstand kann dem Beirat eine Geschäftsordnung geben.

2. Die Mitglieder werden vom Vorstand auf zwei Jahre berufen.

3. Der Leiter des KMB ist zusätzliches Mitglied im Beirat - ohne Stimme – und führt dessen Vorsitz.

§ 10  Erwerb von Sammlungsgegenständen 

1. Kunstwerke und Materialien für das KMB erwirbt der Verein nur mit Zustimmung des Leiters des KMB. Verpflichtet der Erwerb den Verein für die Zeit nach dem Erwerb, bedarf es außerdem der Zustimmung des für Museumsangelegenheiten zuständigen Mitglieds des Senats von Berlin. Bei Erwerbungen mit einem Kaufpreis von mehr als 100.000,00 DM ist der Beirat zu hören.

2. Zum Ende des Geschäftsjahres bietet der Vorstand die im Laufe des Geschäftsjahres erworbenen Sammlungsgegenstände dem für Museumsangelegenheiten zuständigen Mitglieds des Senats von Berlin zum unentgeltlichen Eigentumserwerb durch das Land Berlin mit der Auflage an, dass die Sammlungsgegenstände dem KMB bis zur Zweckerreichung als Leihgabe des Landes Berlin verbleiben.
 

§ 11  Zweckerreichung 

1. Bei Zweckerreichung durch Übernahme des KMB in öffentlich-rechtlich Trägerschaft fällt das Vermögen, bestehend aus der Sammlung und sämtliche dem KMB gewidmeten Gegenstände an das Land Berlin, im Falle der Auflösung jedoch das gesamte Vermögen. Fällt das Vermögen des KMB an das Land Berlin, hat dieses das Vermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

2. Hat das Land Berlin das KMB übernommen, so gibt sich der Förderverein eine neue Satzung.

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Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 10. Juni 1990 in Berlin errichtet, am 12. April 1991 durch die Mitgliederversammlung mit dem letzten Satz des § 11.1 ergänzt sowie aufgrund einer Forderung des Finanzamtes für Körperschaften durch die Mitgliederversammlung vom 20. August 1999 im § 2.3 und § 4 geändert.